Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde, das ist hier dieFrage
Die Einheitsgemeinde
- Größere Transparenz und billiger.
- Eine Einheitsgemeinde hat nur einen Gemeinderat, dessen Fachausschüsse und einen hauptamtlichen Bürgermeister.
- Die Zuständigkeiten für alle Bereiche sind für den Bürger verständlicher, weil klar geordnet wie in den Bereichen Straßen- und Grundstücksentwässerung, Flächennutzungs-, Bebauungsplan- und Beitragsrecht.
- Es gibt einen Bauhof,
- eine Jugendarbeit,
- eine Wirtschafts- und eine Tourismusförderung,
- einen Haushalt, keine inneren Verrechnungen, ein einheitliches Satzungsrecht, einheitliche Hebesätze für Steuern und so eine einheitliche Belastung der Bürger.
- Es gibt einfache und transparente Entscheidungsstrukturen sowie eine transparente Finanzplanung.
- Eine Einheitsgemeinde spart Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für mehrere Räte, Ausschüsse und höheren Verwaltungsaufwand.
- Politische Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse sind kürzer durch schlankere Entscheidungsstrukturen und verlässlichere politische Verabredungen.
- Investitionsschwerpunkte zu setzen, sind in einer Einheitsgemeinde leichter zu entscheiden.
- Eine Einheitsgemeinde besitzt weniger Basisdemokratie durch weniger Mitbestimmung, denn sie hat nur einen Gemeinderat.
- Um näher an Bürgermotivation und ehrenamtliches Engagement zu kommen, bedienen sich Einheitsgemeinden Ortsvorstehern, die im Rat sitzen.
- Es gibt auch Ortsräte. Die haben ein schmales Budget, kaum Entscheidungsbefugnisse, sondern Empfehlungscharakter. Auch sie werden von der Verwaltung mit Vorlagen begleitet, was wieder zu höherem Aufwand führt. Die politischen Parteien können ihre Wahllisten wegen der geringeren Zahl an Mandatsträgern eher mit Kandidaten füllen.
- Die Bildung einer Einheitsgemeinde ist mit relativ hohem Aufwand verbunden. Sie wirkt sich auf die Bevölkerung und die Wirtschaftsakteure aus.
- So müssten Postleitzahlen vereinheitlicht und in einer Samtgemeinde doppelt vorhandene Straßennamen verändert werden.
Die Samtgemeinde
- Eine komplizierte Konstruktion, aber mit viel Mitsprache
- Eine Samtgemeinde besteht aus mehreren Mitgliedskommunen.
- Es gibt einen hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister, einen Samtgemeinderat mit Fachausschüssen und einen Haushalt.
- Der Samtgemeinderat setzt sich neben anderen Mandatsträgern auch aus Mitgliedern der Mitgliedskommunen zusammen. Alle bekommen Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigungen. Darüber hinaus haben die Mitgliedskommunen ihre eigenen Gemeinderäte und von der Verwaltung stets begleitete Ausschüsse, ihre Haushalte und ehrenamtliche Bürgermeister. Ratsmitglieder und der ehrenamtliche Bürgermeister erhalten Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung. Die Samtgemeinde hat gewisse Aufgaben, für die sie originär zuständig ist wie für Feuerwehren und Abwasserbeseitigung.
- Per Vertrag kann ihr die Zuständigkeit für Grundschulen und Kindergärten übertragen werden – oder auch nicht.
- Das gilt für die Entwässerung der Straßen und Grundstücke. Für die Flächennutzungsplanung ist die Samtgemeinde, für die Bebauungspläne sind wiederum die Mitgliedskommunen zuständig. Eine Regelung, durch die die Samtgemeinde zuständig wird, muss eine Hauptsatzung regeln.
- Beispiele sind Zuständigkeiten für Bauhöfe, Friedhöfe, Jugendarbeit, Wirtschaftsförderung, Tourismus. Die Verwaltungsarbeit für die jeweiligen Mitgliedskommunen und die Samtgemeinde müssen dieselben über innere Verrechnung bezahlen.
- Jede Mitgliedsgemeinde hat ihr Satzungsrecht wie Hebesatzrecht für Steuern. So kann es in einer Samtgemeinde verschiedene Hebesätze für Grund- bzw. Gewerbesteuern geben.
- Wo Invesititionsschwerpunkte zu setzen sind, ist in der Samtgemeinde wegen der Interessen ihrer M i t g l i e d s k o m mu n e n schwer politisch zu entscheiden. Samtgemeinden arbeiten personalintensiv in komplizierter Gemengelage. Das bindet Zeit.